Nummer 27 · 9. Juli 2022 Wochenblatt für den Mühlenkreis · Weserspucker
Lange Zeit waren die Corona-Tests für Bürger kostenfrei. Das hat sich nun geändert. Nur unter bestimmten Voraussetzungen
Anspruch auf Test muss
nachgewiesen werden
In der neuen Testverordnung ändern sich die Regeln für die Bürgertests.
In den Testzentren der Mühlenkreiskliniken werden diese neuen
Regeln ab sofort umgesetzt.
MINDEN-LÜBBECKE. Unter
bestimmten Bedingungen
bleibt der Corona-Test kostenfrei.
Das gilt beispielsweise
für Kinder unter fünf Jahren,
Schwangere im ersten
Drittel der Schwangerschaft,
Menschen mit einer nachgewiesenen
Kontraindikation
zur Coronaschutzimpfung
oder bei Freitestungen von
Patienten in Isolation. Auch
wer Personen in einem Pflegeheim
oder einem Krankenhaus
besuchen will oder selbst
eine Person in häuslichem
Umfeld pflegt, kann sich weiterhin
kostenfrei testen lassen.
Ohne Zuzahlung bleibt
zudem ein Test für Personen,
die mit einer nachweislich
infizierten Person in
einem Haushalt leben. Die
Testpersonen müssen hierfür
jeweils einen Nachweis
erbringen. Als Testzentren
mit ärztlicher Leitung sind die
Mühlenkreiskliniken darüber
hinaus berechtigt, Menschen
beim Vorliegen von grippalen
Symptomen, die eine Corona
Infektion vermuten
lassen, einen kostenfreien
Test anzubieten. Eine Eigenbeteiligung
von drei Euro
müssen Testwillige zahlen,
wenn sie am selben Tag eine
Veranstaltung in Innenräumen
besuchen wollen, oder
eine Person treffen, die älter
als 60 Jahre ist oder aufgrund
von Vorerkrankungen
oder Beeinträchtigungen ein
hohes Risiko aufweisen,
schwer an Covid zu erkranken.
Wer keine dieser Voraussetzungen
erfüllt, muss den
Corona-Test aus eigener Tasche
finanzieren. Der Preis bei
den Testzentren der Mühlenkreiskliniken
beläuft sich auf
8,80 Euro für einen Einzeltest
und auf 8 Euro bei der Abnahme
von mindestens zehn
Gutscheinen. Zahlungen
können ausschließlich per
EC- und Kreditkarte an unseren
Teststellen erfolgen. Bargeld
kann an den Teststellen
leider nicht angenommen
werden. Alternativ gibt es die
Möglichkeit, auf Rechnung
Gutscheine zu erwerben. Das
Vorliegen einer Anspruchsgrundlage
für einen Corona-
Test wird über eine Selbstauskunft
erklärt. Diese muss
mitgebracht oder vor Ort ausgefüllt
und unterschrieben
werden. Das Formular ist auf
der Internetseite der Mühlenkreiskliniken
unter
www.muehlenkreiskliniken.
de/testzentrum abrufbar.
Alle Anspruchsgrundlagen
müssen gegenüber den
Mitarbeitenden glaubhaft belegt
oder versichert werden.
Um den Ablauf vor Ort zu beschleunigen
und damit die
Wartezeit zu verkürzen, werden
die Testwilligen gebeten,
das Formular ausgefüllt mitzubringen.
Um sich auszuweisen,
ist ein amtliches Dokument
(Ausweis, Führerschein
oder ähnliches) vorzuzeigen.
„Die Zahl der
Schnelltests an unseren Testzentren
steigt aktuell Tag für
Tag. Derzeit werden etwa
4.000 Schnelltests pro Tag
von uns durchgeführt. Etwa
jeder vierte Test ist positiv.
Eine solche Positivitätsrate
haben wir bisher noch nicht
beobachtet“, sagt der ärztliche
Leiter der Testzentren
Prof. Dr. Franz-Josef Schmitz.
Der Labormediziner rät, die
Testmöglichkeiten weiterhin
zu nutzen. „Jede Infektionskette,
die aufgrund eines
Tests frühzeitig unterbrochen
wird , hilft, die Pandemie
in Schach zu halten“, sagt
Professor Schmitz.
Den Grund für die zunehmende
Zahl an Infektionen
führt der Ärztliche Leiter der
Testzentren und Direktor des
Instituts für Laboratoriumsmedizin
des Universitätsklinikums
Minden, Professor Dr.
Franz-Josef Schmitz auf die
neuen Subvarianten BA4 und
BA5 der Omikron-Mutation
zurück. „Wir finden in unseren
Sequenzierungen in
unserem Labor des Universitätsklinikums
Minden jetzt
ausschließlich die neuen Subvarianten.
Vor einigen Wochen
hatten wir noch keinen
einzigen BA5-Fall. Eine solche
rasante Verbreitung habe
ich noch bei keiner anderen
Variante erlebt“, erläutert
Professor Schmitz.Trotz der
sehr hohen Infektiosität der
BA5-Variante sind die meisten
Verläufe mild. „Im Krankenhaus
müssen bisher wenig
Corona-Patientinnen und
Patienten behandelt werden“,
so Schmitz.
Das Testzentrum auf dem
Blasheimer Markt in Lübbecke
wird künftig nicht mehr
als Drive-In, sondern als
Walk-In betrieben. Die übrigen
Testzentren der Mühlenkreiskliniken
sind weiterhin,
wie gewohnt, geöffnet.
fallen keine Kosten an.
MIT SPITZER FEDER
Nahrungsmittel wachsen
nicht im Supermarktregal
In unserem Nachbarland
Niederlande herrscht derzeit
das pure Chaos: Mit ideologischen
Gesetzgebungen
versucht die Regierung, die
Landwirtschaft in die Knie
zu zwingen; droht gar mit
Enteignung und Berufsverbot.
Die Bauern wehren sich,
kämpfen um ihre Existenz.
Auch in Deutschland wird
ideologische Denke in der
Landwirtschaftspolitik mehr
und mehr deutlich.
Hey, Politik: Vergiss nicht,
dass Lebensmittel nicht im
Supermarkt „wachsen“. Für
Brot braucht es Getreide, und
dafür braucht es fruchtbare
Böden und guten Dünger.
Und es braucht Landwirte,
die Spaß an ihrer Arbeit haben,
und von ihrer Arbeit leben
können.
Denn klar ist: Ohne Bauern
wär der Kühlschrank leer.
Warum man seine Grundversorgung
nicht zu 100 Prozent
auf Im- und Exporte
bauen sollte, bedarf dieser
Tage wohl keines Exempels,
meint Ihr Weserspucker FLZ
Für Schlichtung sorgen
Neue Schiedspersonen in Hille gesucht
HILLE. Die Gemeinde Hille
sucht neue Schiedspersonen
fürdenSchiedsamts-BezirkII
(Hille + Eickhorst) und für den
Schiedsamts-Bezirk III (Hartum,
Holzhausen, Nordhemmern
+ Südhemmern). Der
Gang zu einer Schiedsperson
ist nicht immer vorgeschrieben,
aber oft der schnellste
Weg, um eine privatrechtliche
Auseinandersetzung unbürokratisch
und kostensparend
zu lösen.
Vor der Schiedsperson wird
ausschließlich mündlich verhandelt.
Eine Schiedsperson
arbeitet ehrenamtlich, ist
zwischen 30 und 70 Jahren alt
und ihrer Persönlichkeit nach
zur Streitschlichtung besonders
befähigt. Sie wird vom
Rat der Gemeinde Hille auf die
Dauer von 5 Jahren gewählt
und nach der Wahl von der
Leitung des Amtsgerichts
Minden bestätigt. Die Bewerber
brauchen keine besonderenjuristischenVorkenntnisse
zu haben, denn sie werden
in regelmäßigen Fortbildungen
geschult. Wer sich vorstellen
kann, als Schiedsperson
in der Gemeinde Hille tätig
zu sein, wendet sich an den
Fachbereich Sicherheit und
Ordnung, (0571) 40 44-228
oder d.hartmann@hille.de
1200-jährige Geschichte
der Kathedrale entdecken
Öffentliche Führung im Dom zu Minden
MINDEN. Er war die Bischofskirche
des um 800 von Karl
dem Großen in Minden gegründeten
Bistums Minden:
der Mindener Dom. Der überkonfessionelle
Förderverein
Dombau-Verein Minden
(DVM)lädtamSamstag,9.Juli,
11 Uhr, zu einer öffentlichen
Führung mit Annemarie
Lux in die Kathedrale ein.
Über die Jahrhunderte entwickelte
sich der Dom von
einer einfachen Saalkirche
über eine karolingisch-romanische
Basilika mit monumentalem
Westwerk zur
heutigen gotischen Hallenkirche
mit dem romanischen
Westwerk. Das hochgotische
Langhaus und die großen
Maßwerkfenster waren stilprägend
für eine Reihe späterer
Kirchenbauten. Zu den
wertvollsten Kunstschätzen
des Doms gehören das Mindener
Kreuz aus dem frühen
12. Jahrhundert und die Nachbildung
der Goldenen Tafel.
Treffpunkt für die Führung
im Dom zu Minden ist ab 10.30
Uhr das Foyer des Domschatzes
Minden, Kleiner Domhof
24. Die Teilnahmegebühr beträgt
5 Euro. Eintrittskarten
online im Ticketshop des
Domschatzes Minden unter
dvm-event.de oder im Besucherservice
der Domschatzkammer
am Kleinen Domhof.
Der Dombau-Verein
Minden empfiehlt während
der Führung das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes.
Über die Jahrhunderte entwickelte sich der Dom von
einer einfachen Saalkirche zur heutigen gotischen
Hallenkirche mit dem romanischen Westwerk.
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