
Weserspucker · Wochenblatt für den Mühlenkreis Nummer 49 · 4. Dezember 2021
Stadt warnt: Falschparken
wird jetzt richtig teuer
Seit November gilt in ganz Deutschland ein neuer Bußgeldkatalog.
Viele Regelverstöße im Straßenverkehr werden jetzt mit höheren
Geldbußen geahndet, besonders das Falschparken. Die Stadt Minden
hat das im Blick.
MINDEN. Die Verkehrsbehörde
der Stadtverwaltung kennt
die neue Regeln ganz genau.
Hier ein Überblick:
Parken ist zulässig, wo es
nicht durch Halt- oder Parkverbote
eingeschränkt ist. Das
bedeutet aber nicht, dass das
Parken im öffentlichen Verkehrsraum
unbeschränkt erlaubt
ist.
Denn auf Gehwegen, Radwegen
sowie auf Schutzstreifen
für Radfahrer gelten automatisch
Halt- und Parkverbot.
Nur in Ausnahmefällen
wird das Gehwegparken angeordnet
und durch ein Verkehrsschild
dargestellt.
Der Grund für die Verbote
ist: Diese Wege dienen als
Schutz- und Bewegungsraum
für Fußgänger und Radfahrer.
Wer im öffentlichen
Straßenraum parken möchte,
darf unter Beachtung der
Verkehrssicherheit (kein Parken
im Kurvenbereich oder in
Einmündungen) auf dem
rechten Seitenstreifen oder
am rechten Fahrbahnrand in
Fahrtrichtung stehen. Einen
Rechtsanspruch auf öffentlichen
Parkraum gibt es übrigens
nicht.
Das verbotswidrige Parken
auf Gehwegen, Radwegen und
Schutzstreifen sowie das Parken
und Halten in zweiter
Reihe wird seit kurzem mit
einer Geldbuße von bis zu 110
Euro geahndet statt wie bisher
mit bis zu 35 Euro. Besonders
teuer wird es für
Autofahrer, die mit Absicht
falsch parken. Das führt automatisch
dazu, dass das vorgesehene
Bußgeld verdoppelt
wird.
Bei schwereren Verstößen
ist darüber hinaus der Eintrag
eines Punktes im Fahreignungsregister
vorgesehen.
Ein schwerer Verstoß
liegt vor, wenn das Fahrzeug
länger als eine Stunde auf dem
Geh-, Rad- oder Radschnellweg
geparkt, ein Unfall verursacht
oder ein anderer Verkehrsteilnehmer
durch das
geparkte Fahrzeug behindert
oder gefährdet wurde.
Eine Behinderung besteht
immer dann, wenn die Funktion
des Wegs durch das parkende
Auto eingeschränkt ist.
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Nordrhein
Westfalen ist das auf
einem Gehweg bereits der
Fall, wenn sich zwei Rollstuhlfahrer
nicht mehr problemlos
begegnen können.
Weitere Änderungen im
Bußgeldkatalog: Autofahrer,
die ihr Fahrzeug im allgemeinen
Halte- oder Parkverbot
abstellen, erwartet eine
Geldbuße von bis zu 55 Euro
statt wie bisher bis zu 15 Euro.
Wer eine amtlich gekennzeichnete
Feuerwehrzufahrt
zuparkt oder ein Rettungsfahrzeug
behindert, der muss
mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Unberechtigtes Parken auf
einem Schwerbehindertenparkplatz
hat ein Bußgeld von
55 statt wie bisher 35 Euro zur
Folge.
Zudem wurde eine neue Regelung
im Bußgeldkatalog
festgeschrieben. Denn wer
unberechtigt auf einem Parkplatz
für elektrisch betriebene
Fahrzeuge und Carsharing
Fahrzeuge parkt, hat
mit einem Verwarnungsgeld
von 55 Euro zu rechnen.
Parken auf Gehwegen kostet jetzt bis zu 110 Euro
statt wie bisher mit bis zu 35 Euro.
”Es gibt keinen
Rechtsanspruch auf öffentlichen
Parkraum.“
Betrunken ohne Vorderrad unterwegs
70-jähriger Senior versteckte sich im Garten: Polizei stellt den Führerschein sicher
MINDEN. OhneVorderradfuhr
am Sonntagnachmittag ein
VW-Fahrer mit seinem VW
Passat entlang der Bundesstraße
482 in Meißen. Bei
einer Kontrolle stellten die
Beamten fest, dass der Mann
seinen Wagen mutmaßlich
unter Alkoholeinfluss gelenkt
hatte.
Gegen 17.50 Uhr meldeten
Zeugen ein verdächtiges Auto
auf der B 482 in Fahrtrichtung
Petershagen.
Obwohl an dem Wagen der
rechte Vorderreifen geplatzt
war, fuhr der Passat-Fahrer
weiter. Einige Hundert Meter
weiter löste sich das gesamte
Vorderrad und das Fahrzeug
verließ an der Abfahrt Röcke
die Bundesstraße. Kurze Zeit
später stellte der Fahrer das
Auto in der Straße „Am Lohkamp“
ab und entfernte sich.
Als er sich dem Bereich der
Meißner Dorfstraße näherte,
erblickte er den Streifenwagen
und flüchtete fußläufig
auf ein angrenzendes Grundstück.
Im Garten des Anwesens
konnten die Polizisten den
70-Jährigen stellen. Im Anschluss
der Blutprobe auf der
Polizeiwache Minden behielten
die Beamten der Führerschein
des Petershägers ein.
Erst als sich das Vorderrad komplett verabschiedet
hatte, verließ der angetrunkene Fahrer sein Auto.
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