Weserspucker · Wochenblatt für den Mühlenkreis Nummer 9 · 5. März 2022
VERBRAUCHER-TIPP
Verschenken Sie kein Geld!
Beachten Sie Ihre Rechte
nach einem Verkehrsunfall!
Hans-Ulrich Sieweke,
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Verkehrsrecht,
informiert über Rechte als
Geschädigter nach einem
Verkehrsunfall.
Nach einem Verkehrsunfall
können sich unter anderem
Ansprüche auf Ersatz für
folgende Schadenspositionen
ergeben: Reparaturkosten,
Abschleppkosten, Ab- und
Anmeldekosten, Fahrtkosten,
Haushaltsführungsschaden,
Heilbehandlungskosten,
Wertminderung,
Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung,
Rechtsanwaltsgebühren,
Restwert, Sachschadenkosten,
Schmerzensgeld, Standgebühr,
Ansprüche bei Totalschaden,
Umbaukosten,
Umsatzsteuer, Kostenpauschale,
Verdienstausfall.
Ihre Ansprüche müssen
gegenüber der KFZ-Haftpflichtversicherung
Ihres
Unfallgegners geltend gemacht
werden.
Ob und in welcher Höhe Ansprüche
reguliert werden,
entscheiden in der Regel
hoch spezialisierte Sachbearbeiter
der gegnerischen
Haftpflichtversicherung.
Hier kommt es darauf an,
von Anfang an richtig zu reagieren.
Eine unbedachte
Formulierung oder ein vorschnelles
Einverständnis mit
den von der gegnerischen
Versicherung vorgeschlagenen
Abwicklungsmodalitäten
können zu Problemen führen.
Sie haben das Recht,
einen Rechtsanwalt und
einen Sachverständigen ihrer
Wahl mit der Schadenabwicklung
zu beauftragen.
Sind die Forderungen an die
gegnerische Versicherung
berechtigt, trägt die Versicherung
auch die Kosten des
Rechtsanwalts und des
Sachverständigen.
Aber auch bei Verkehrsunfällen,
bei denen es auf den
ersten Blick so aussieht, dass
ein alleiniges Ihrerseitiges
Verschulden vorliegt, gibt es
gegebenenfalls Möglichkeiten,
Sie schadlos zu stellen.
Oftmals verbleibt eine Haftung
des Unfallgegners aus
der Betriebsgefahr seines
Fahrzeuges. Ist der Unfallhergang
unklar und nicht
unstreitig, oder ein Verschulden
zu Ihren Lasten
nicht vom Gegner beweisbar,
kann oftmals eine anteilige
Regulierung Ihrer Ansprüche
(z.B. zu 25% oder gar 50%)
bei der Haftpflichtversicherung
Ihres Unfallgegners
realisiert werden.
Besteht eine Vollkaskoversicherung
ist zu überlegen, ob
diese in Anspruch genommen
wird. Bei einer Mithaftung
des Unfallgegners von
z.B. lediglich 25% können
dann bestimmte Schadenspositionen
wie z.B. eine
Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung
und Ihr Höherstufungsschaden
in voller
Höhe gegenüber der gegnerischen
Haftpflichtversicherung
in Ansatz gebracht
werden. Dies kann zur Folge
haben, dass die gesamten
Ansprüche insgesamt von
den beteiligten Versicherungen
reguliert werden müssen.
Ein Gang zum Rechtsanwalt
kann sich auch in
solchen Fällen lohnen!
Ersatzansprüche verjähren
in der Regel erst drei Jahre
nach dem 31.12. des Jahres,
in dem sich der Unfall ereignet
hat.
KONTAKT: HANS-ULRICH
SIEWEKE, RECHTSANWALT
UND FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT,
DETMOLDER
STR. 28, 32545 BAD OEYNHAUSEN,
(05731) 3010340,
INFO@KANZLEI-SIEWEKE.DE
Anwalt Sieweke.
Ein Wunderland der Farben heißt eine neue Sonderausstellung zum Werk des finnischen Künstlers
und Designers Oiva Toikka, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vom 13.3. bis zum 28.8.2022
in seinem Industriemuseum Glashütte Gernheim in Petershagen zeigt. Die Schau „Wunderland der Farben“ widmet
sich vor allem den Entwürfen für Kunstobjekte und Serienfertigung. Ihnen gemeinsam ist eine für das finnische
Design bis dato ungewöhnliche Farbigkeit und die Tendenz zu gekonnt imperfekter Gestaltung.
Die schwarze Kunst
In der kommenden Woche finden im Mindener Museum gleich zwei
Veranstaltungen statt, bei denen sich thematisch alles um die Erfindung
des Druckens dreht.
MINDEN. Die Mittagspausenführung
führt die Besucher
am Mittwoch, 9. März, von
12.45 Uhr bis 13.15 Uhr durch
die kleine Ausstellungssequenz
„Wie gedruckt“. Am
Beispiel von Mindener Stadtansichten
werden die Drucktechniken
von Holzschnitt
und Kupferstich erklärt. Mindener
Bibeln und Gesangsbücher
aus dem 17. Jahrhundert
zeigen, wann der Buchdruck
schließlich in Minden
Fuß fasste. Familien, die die
Drucktechniken zusammen
erforschen und ausprobieren
möchten, können am Sonntag,
13. März, 14 Uhr an einem
Eltern-Kind-Nachmittag
teilnehmen. Auf einem Rundgang
durch die Ausstellung
erfahren die Teilnehmer allerhand
Wissenswertes über
die Geschichte der Druckkunst.
Anschließend wird es
kreativ: Ausgestattet mit Radiernadel
und Radierplatte
fertigen sie ihre eigene
Druckplatte, die dann an der
großen Druckpresse auf
Papier abgedruckt wird. Die
fertigen Kunstwerke können
selbstverständlich mit nach
Hause genommen werden.
Anmeldungen werden unter
(0571) 9724020 oder museum@
minden.de entgegengenommen.
Gutenberg erstellt seinen ersten Druck. Ein Nachdruck
von 1940 aus dem Mindener Museum.
Mit die passenden Azubis finden!
Anzeigenschluss: 1. April
Neue Ausgabe am 20. Mai
Jetzt mitmachen!
„azubify“ ist ein Projekt des
Mindener Tageblatts, das ausbildende
Alle Infos zu azubify unter
05 71 / 882-233
Firmen und Jugendliche
auf der Suche nach einer
Ausbildung zielgerichtet zusammenführt.
„azubify“ wurde mit
dem „World Young Reader Prize“
des Weltverbands der Zeitungen
(WAN-Ifra) als „Great Help“
ausgezeichnet.
www.azubify.de
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