
Stellenmarkt
Warum Arbeitnehmer ihr „Recht
auf Ruhe“ kennen sollten
Das müssen Sie zu Arbeitszeiten und Überstunden wissen
Der Fachkräftemangel wird
zunehmend zum Problem,
Tausende Arbeitsplätze in
unterschiedlichsten Branchen
sind aktuell unbesetzt.
Für die Mitarbeiter in zahlreichen
Unternehmen bedeutet
das so manche Mehrbelastung,
um die Arbeit überhaupt
noch erledigt zu bekommen.
Wie Statista berichtet,
leisteten Arbeitnehmer in
Deutschland 2021 im Durchschnitt
20 bezahlte und nochmals
21,8 unbezahlte Überstunden
– zusammen also
mehr als eine übliche Arbeitswoche.
Doch wie viel Extrastunden
sind überhaupt erlaubt,
welche Rechte haben
die Beschäftigten und wie
steht es um den Freizeitausgleich
für Mehrarbeit? Diese
Fragen führen immer wieder
zu Streitigkeiten.
Den rechtlichen Rahmen,
der unabhängig von der Branche
gilt, gibt das Arbeitszeitgesetz
vor. Demnach sollte die
tägliche Arbeitszeit bis zu
höchstens acht Stunden betragen,
ein Aufschlag von
zwei Stunden ist möglich –
allerdings nur als Ausnahme.
Eigene Regelungen gelten
unter anderem für Bereitschaftsdienste
oder spezielle
Branchen wie die Krankenund
Altenpflege sowie die
Landwirtschaft. „Mitarbeiter
haben Anspruch auf ausreichend
lange Erholungsphasen.
Alles, was über den regulären
Arbeitstag hinausgeht,
muss in einem überschaubaren
Zeitraum ausgeglichen
werden“, erläutert
Rainer Knoob von der unabhängigen
Arbeitnehmervertretung
AUB e. V. Der Haken
daran: Die Abgeltung etwa in
Freizeit oder mit Geld muss
vertraglich geregelt sein, entweder
in Form von Betriebsvereinbarungen
oder im
Arbeitsvertrag. „In Zweifelsfällen
ist der Betriebsrat der
erste Ansprechpartner, um
Regelungen zu finden oder
Auseinandersetzungen mit
der Geschäftsführung zu lösen.“
Eine weitere Vorgabe des
Arbeitszeitgesetzes besagt,
dass pro Woche nicht mehr als
insgesamt 60 Arbeitsstunden
zulässig sind. Wer Überstunden
leistet, sollte sich
dies direkt vom Chef oder dem
Vorgesetzten schriftlich bestätigen
lassen. Nur so lassen
sich später finanzielle
oder Freizeitansprüche geltend
machen. Weitere Informationen
zu den Rechten von
Arbeitnehmern gibt es etwa
unter www.aub.de, hier finden
sich außerdem zahlreiche
Seminarangebote und
eine Kontaktmöglichkeit für
individuelle Beratungen. Besonderen
Schutz genießen
Minderjährige, die sich beispielsweise
in der Berufsausbildung
befinden. Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
sind
acht Stunden täglich das Maximum,
der Unterricht in der
Berufsschule muss dabei als
Arbeitszeit berücksichtigt
werden. djd
”Im Zweifelsfall ist
der Betriebsrat der erste
Ansprechpartner, um
Regelungen zu finden
oder Konflikte zu lösen.“
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