
www.zusammengegencorona.de
Stand
25. September
2022
Was wir wissen
Schutzmaßnahmen helfen,
Ansteckungen zu vermeiden
Fakten-Booster Quelle: BMG
Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder vermehrt in Innenräumen
auf und die Ansteckungsgefahr ist erhöht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen
vor allem gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Coronavirus geschützt werden
als in den vergangenen Jahren.
Der Plan für
Herbst und Winter
Was wir tun
Fakten-Booster Quelle: BMG
Weitere Informationen und die
genannten Quellen finden Sie unter:
zusammengegencorona.de/
faktenbooster
Fakten-Booster Quelle: BMG
116 117 und 0800 0000837 bmg.bund
(English, , Türkçe, Русский) für weitere Informationen,
kostenfrei
bmg_bund
Bundesministerium für Gesundheit
bundesgesundheitsministerium
Diese Schutzmaßnahmen gelten
bundesweit ab dem 1. Oktober 2022
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht, sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte, betreute,
untergebrachte oder gepflegte Personen in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, für Personen, die aus
medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
* Behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen sind zudem von der Testnachweispflicht ausgenommen.
Antivirale Medikamente
Ausreichende Dosen für
Pflegeheime stehen bereit.
Impfungen
Es stehen ausreichend – auch an die Omikron-Variante
angepasste – Impfstoffe sowie die Impfkapazitäten bereit.
Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-
Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche
von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie
das Personal können alternativ auch medizinische
Masken (OP-Masken) tragen.
Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen
und Besucher dürfen Arztpraxen,
Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen
und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens
nur mit FFP2-Maske betreten.
Eine Masken- und Testnachweispflicht
gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern
sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen
und vergleichbaren Einrichtungen
sowie für Beschäftigte in ambulanten
Pflegediensten und vergleichbaren
Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.*
So können Sie sich
am besten schützen:
AHA+L-Formel
Im Alltag Maske tragen
FFP2-Masken, korrekt über Mund und Nase
getragen, senken das Infektionsrisiko deutlich.
Hygieneregeln beachten
Zum Beispiel: Regelmäßiges Händewaschen
sowie Husten und Niesen in die Armbeuge oder
in ein Papiertaschentuch schützen.
Abstand halten
Halten Sie möglichst einen Abstand von mindestens
1,5 Metern zu anderen Menschen ein.
Lüften
Innenräume regelmäßig stoßlüften, damit sich
Coronaviren nicht über Aerosole (virushaltige
Flüssigkeitspartikel in der Luft) im Raum verbreiten
können.
Impfschutz auffrischen
Informieren Sie sich über die aktuellen
STIKO-Empfehlungen und Ihren individuellen
Impfschutz mit dem Impf-Guide auf
www.corona-schutzimpfung.de.
Fakten-Booster
Zusätzlich gilt ein
Zweistufenplan
Die Länder haben die Möglichkeit, je nach Infektionslage
in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren.
Ab dem 1. Oktober können die Landesregierungen in einer
ersten Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
und unseres Gesundheitssystems beschließen.
Stellt ein Landesparlament eine konkrete Gefahr für Gesundheitssystem
oder kritische Infrastruktur fest, können
in dem Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.
Angepasste
Booster-Impfstoffe
Quelle: PEI
Die Europäische Kommission hat die
an die Omikron-Variante angepassten
Corona-Impfstoffe von BioNTech/
Pfizer und Moderna zugelassen. Beide
werden für die Auffrischimpfung allen
Personen ab 12 Jahren empfohlen, die
mindestens eine Grundimmunisierung
gegen COVID-19 erhalten haben.
„Wir wissen nicht, wie sich die
Pandemie im Herbst entwickelt.
Aber wir werden diesmal gut
vorbereitet sein.“
Bundesgesundheitsminister
Prof. Dr. Karl Lauterbach
Gut zu wissen
Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich
als vollständig geimpft:
∙ nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung
muss mindestens drei Monate nach der zweiten
Einzelimpfung erfolgt sein),
∙ nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest
vor der ersten Impfung oder plus einer
mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-
Infektion vor der zweiten Impfung oder plus einer
mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-
Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung
müssen 28 Tage vergangen sein.
1. Stufe
Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich zugänglichen
Innenräumen (Restaurants, Bars, Kultur, Freizeit, Sport),
in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen
für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler ab dem
5. Schuljahr (soweit dies zur Aufrechterhaltung eines
geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen
(z.B. Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte,
Hafteinrichtungen, Heime der Jugendhilfe)
2. Stufe
Maskenpflicht auch im
Außenbereich, wenn 1,5 Meter
Abstand nicht möglich sind
Abstandsgebot,
Personenobergrenzen bei
Veranstaltungen in öffentlich
zugänglichen Innenräumen
Hygienekonzepte
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden
ab dem 1. Oktober bundesweite Maßnahmen eingeführt,
die uns im Herbst und Winter besser schützen.
Mehr dazu lesen Sie hier.
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