
Erholung muss sein
Für den Sommer 2022 dürften viele Familien die erste weitere Reise
seit Langem planen. Arbeitnehmer haben ein Recht auf diese Auszeit,
schließlich soll Urlaub dem Erhalt der eigenen Gesundheit und der
Arbeitsfähigkeit dienen.
Dennoch kommt es immer
wieder zu Streitigkeiten zwischen
Chefs und ihren Mitarbeitern,
wenn es um die
schönsten Wochen des Jahres
geht. Rechte und Pflichten
sind im Bundesurlaubsgesetz
beschrieben. Der Mindestanspruch
auf Erholung
beträgt für alle, die fünf Tage
pro Woche arbeiten, insgesamt
20 Arbeitstage pro Jahr.
Meist wird jedoch mehr
Urlaub gewährt, geregelt ist
dies in Tarifverträgen sowie
im individuellen Arbeitsvertrag.
Bei Teilzeitmitarbeitern
wird der Anspruch entsprechend
reduziert, abhängig
von ihren üblichen Arbeitstagen
pro Woche. Das Gesetz
gibt auch vor, dass Beschäftigte
den Urlaub grundsätzlich
im laufenden Jahr nehmen
sollten. Resturlaub kann
übertragen und bis 31. März
des Folgejahres genutzt werden.
„Aber auch danach verfällt
Urlaub nicht automatisch
– sondern nur, wenn der
Arbeitgeber zuvor ausdrücklich
darauf hingewiesen hat“,
erklärt Rainer Knoob von der
unabhängigen Arbeitnehmervertretung
AUB e. V. Gar
nicht selten passiert es, dass
Mitarbeiter ausgerechnet im
Urlaub erkranken. „Wichtig
ist es in diesem Fall, sich um
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
vom Arzt zu
kümmern. Dann kann der
Urlaub später nachgeholt
werden“, so Knoob weiter.
Ein heikles Thema ist häufig
die zeitliche Planung der
freien Wochen. Arbeitgeber
können Betriebsferien ansetzen
und dadurch die Termine
teilweise vorgeben. Ansonsten
empfiehlt sich eine
frühzeitige Abstimmung der
Kollegen untereinander.
Wenn alle partout zur selben
Zeit verreisen möchten, muss
der Arbeitgeber auf Basis von
sozialen Kriterien entscheiden.
Ein genehmigter
Urlaubsantrag kann danach
vom Chef nicht ohne Weiteres
widerrufen werden. „Eine
Urlaubssperre ist nur innerhalb
sehr enger Grenzen
möglich, zum Beispiel, wenn
plötzlich ein Großteil der Belegschaft
ausfällt oder das
Auftragsvolumen unerwartet
hoch ist“, erklärt Experte
Knoobweiter. djd
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